Sirenensignale

Sirenensignale

Besteht die Notwendigkeit bei größeren Schadensereignissen wie z.B. Unglücksfällen oder Katastrophenlagen die Bevölkerung zu warnen, werden neben Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei auch die Sirenen der Gemeinden eingesetzt. Über Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen erhalten Sie entsprechende Information und Verhaltensregeln.

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Alarmierung der Feuerwehr:

 

Verhaltensregeln: Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn. Die Hilfsorganisationen sind auf freie Verkehrswege angewiesen.


Termine für bevorstehende Probealarmierungen:

  • 02.01.2021
  • 10.04.2021
  • 03.07.2021
  • 02.10.2021

 

Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren:

Verhaltensregeln: Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen (z.B. Radio IN, BR3 oder ANTENNE BAYERN), Fernsehdurchsagen (z.B. ARD) und Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder Polizei. Verständigen Sie Nachbarn und ausländische Mitbürger

Entwarnung: eine Minute Dauerton

Hinweis: Amtliche Gefahrenhinweise des Bundes erfolgen auch im Internet. So kann eine Warnung auf der direkten Ebene des T-Online-Portals (http://www.t-online.de) durchgeführt werden, ein Hinweis mit Link befindet sich dann auf der Startseite des Portals.