Rauchmelderpflicht
Rauchmelder - seit 01. Januar 2013 in Bayern Pflicht!
Einführung der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.
In Artikel 46 Bayerische Bauordnung wurde folgender Absatz 4 neu eingefügt:
Art. 46
Wohnungen
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(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
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Informationen rund um das neue Gesetz:
Wieviele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
- Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter).
- Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
- alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
- alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden
Trotz Rauchmelderpflicht keinen Rauchmelder installieren? Immer wieder hört man die Frage: "Wird überhaupt kontrolliert, ob ich Rauchmelder installiert habe?"
Ein Kontrollmechanismus ist nicht vorgesehen. Zwischenzeitlich waren die Kaminkehrer im Gespräch, die bei ihren Hausbesuchen auch einen Blick auf die Rauchmelder werfen sollten. Letztlich haben sich die Fraktionen im bayerischen Landtag jedoch darauf geeinigt, den bürokratischen Aufwand möglichst klein zu halten und auf Kontrollen zu verzichten. Eine stichprobenhafte Überprüfung der Haushalte bleibt den Behörden jedoch vorbehalten.
Kein Rauchmelder - Versicherung kann Leistung kürzen
Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen. Mit diesen wird der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Obliegenheit (Pflicht) verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten. Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen. Tun Sie dies nicht, ist die Versicherung im Brandfall von der Leistungspflicht frei. Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Dann müssen Sie als Versicherungsnehmer beweisen, dass der Schaden auch mit einem Rauchmelder in der Höhe eingetreten wäre. Dieser Beweis ist praktisch unmöglich. Brennt beispielsweise Ihre Wohnung durch einen technischen Defekt in Ihrer Abwesenheit komplett aus, wird die Versicherung aufführen, dass ein installierter Rauchmelder Ihre Nachbarn alarmiert hätte, die dann die Feuerwehr gerufen hätten. Das Feuer wäre schnell unter Kontrolle gewesen und anstatt 50.000 Euro Schaden wäre Ihnen nur ein Schaden von 10.000 Euro zugestoßen. Sie erhalten von der Versicherung dann nur die 10.000 Euro und müssen den restlichen Schaden selbst tragen.
Rauchmelder retten Leben!
Das Schlimmste, was Ihnen passieren kann ist, dass in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ein Feuer ausbricht und Sie dies nicht oder zu spät bemerken, zum Beispiel in der Nacht. Wenn Sie oder ein Familienangehöriger durch einen Wohnungsbrand zu Schaden kommen oder vielleicht sogar versterben, wird sich die Frage nach der Wichtigkeit eines kleinen Gerätes nicht mehr stellen. Und es interessiert auch niemanden mehr, ob Sie sich an die Rauchmelderpflicht gehalten haben oder nicht!
Wo bekommt man Rauchmelder und worauf muss man achten?
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe "EN 14604" versehen sind. Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.
Das neue "Q" in Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.
Die Vorteile: geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer, um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden.
Das neue "Q" kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.
Ein zuverlässiger Rauchmelder ist im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Dort finden Sie nicht nur Qualitätsprodukte, sondern erhalten auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Rauchmeldern.
Quellen:
- http://www.gesetze-bayern.de
- http://www.rauchmelderpflicht.net
- http://www.rauchmelder-lebensretter.de
- http://www.lfv-bayern.de